Siegel und Marken



Aus dem Privatbesitz von Ute Kopf-Zeggert.


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Königin Luise-Gedächtniskirchengemeinde

Breslau 1, den 17. Februar 1923

 

Anstellungsurkunde

für

Herrn Gerhard Zeggert
als Kantor und Oberorganist
an der Königin Luise-Gedächtniskirche in Breslau

Der Gemeindekirchenrat von Königin Luise-Gedächtnis in Breslau bekundet und bestätigt hiermit, dass er Kraft des ihm zustehenden Rechts Herrn Gerhard Zeggert vom 11. November 1922 an zum Kantor und Oberorganisten und in dieser Eigenschaft zum Beamten der Königin Luise-Gedächtnisgemeinde bestellt hat.

Es wird erwartet, dass Herr Gerhard Zeggert das ihm anvertraute Amt treu, gewissenhaft und pflichteifrig verwalten und sich in jeder Hinsicht, insbesondere auch durch Führung eines echt christlichen Lebenswandels, so verhalten wird, wie es einem Beamten der evangelischen Kirche geziemt, und wie er es vor Gott und seinem Gewissen zu verantworten vermag. - Seine amtlichen Obliegenheiten sind im allgemeinen durch die bestehenden Kirchengesetze und durch die für das Amt besonders aufgestellte Dienstanweisung geregelt, werden jedoch hierdurch keineswegs begrenzt; vielmehr ist der Beamte verpflichtet, alle in das Amt einschlagenden Leistungen, welche ihm von seinen Dienstvorgesetzten aufgetragen werden, ohne Anspruch auf besondere Vergütung auszuführen, allen Anordnungen seiner vorgesetzten Behörde schuldige Folge zu leisten und auch den Gemeindegliedern stets freundlich und willig mit Rat und Hilfe beizustehen.

Unter dieser Voraussetzung wird ihm andererseits seitens der anstellenden Behörde der Genuß aller mit dem Amt verbundenen Rechte und der Bezüge zugesichert, die von dem Parochialverband evangelischer Kirchengemeinden in Breslau für diese Stelle festgesetzt sind. Ruhegehalt und Hinterbliebenen-Versorgung richten sich nach den für die Breslauer evangelischen Verbandsgemeinden eingeführten und behördlich bestätigten Satzungen und Ordnungen. Weitere Bezüge, Vergütungen und Nebeneinnahmen aus dem Amte stehen dem Beamten nicht zu. Es wird ihm hierdurch ausdrücklich untersagt, sich derartige Nebenbezüge zu beschaffen oder solche anzunehmen.

Die Anstellung erfolgt auf Lebenszeit.

Urkundlich unter unserer Unterschrift Herrn Kantor und Oberorganisten Gerhard Zeggert überreicht und von ihm mit Unterwerfung unter alle vorstehenden Bestimmungen angenommen am 17. Februar 1923.

Der Gemeindekirchenrat
Müller, Pastor prim.
Cardocus sen., Ältester
Giesel, Ältester

Die obige Bestallung nehme ich an. Breslau, den 17. Februar 1923.
Gerhard Zeggert.

 

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